Grundstückseigentümererklärung

für das Gebiet "Norderstedt"

Vielen Dank für euer Interesse an einem Glasfaser-Hausanschluss

Ihr seid Mieter? Dann wendet euch bitte an euren Eigentümer. Ihr sind Eigentümer? Dann füllt bitte das untenstehende Formular aus und wir leiten alles Weitere in die Wege!

Grundstückseigentümererklärung

des Eigentümers gegenüber den Stadtwerken Norderstedt (wilhelm.tel GmbH), Heidbergstraße 101-111, 22846 Norderstedt.

Der Eigentümer ist damit einverstanden, dass die Stadtwerke Norderstedt auf seinem Grundstück (Adresse siehe unten) sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden alle Vorrichtungen anbringt, die erforderlich sind, um Zugänge zu ihrem Medien-Versorgungsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten Grundstück und in den darauf befindlichen Gebäuden einzurichten, zu prüfen und instand zu halten. Dieses Recht erstreckt sich auch auf vorinstallierte Hausverkabelungen. Die Inanspruchnahme des Grundstücks durch Vorrichtungen darf nur zu einer notwendigen und zumutbaren Belastung führen. Wenn infolge dieser Vorrichtungen das Grundstück und/oder die darauf befindlichen Gebäude beschädigt werden, sind die Stadtwerke Norderstedt verpflichtet, die beschädigten Teile des Grundstücks und/oder der Gebäude wieder ordnungsgemäß instand zu setzen. Die von den Stadtwerke Norderstedt errichteten Vorrichtungen müssen verlegt oder – soweit sie nicht das Grundstück selbst versorgen und eine Verlegung nicht ausreicht – entfernt werden, wenn sie einer veränderten Nutzung des Grundstücks entgegenstehen und ihr Verbleiben an der bisherigen Stelle nicht mehr zumutbar ist. Die Kosten der Umverlegung oder Entfernung trägt der Eigentümer, es sei denn, die Arbeiten werden auf Grund von Änderungen am öffentlichen Telekommunikationsnetz erforderlich oder betreffen Vorrichtungen und Leitungen, die nicht ausschließlich das Grundstück versorgen.

Im Falle einer Grundstücksveräußerung wird der Grundstückseigentümer die Stadtwerke Norderstedt über diesen Umstand informieren. Geht das Eigentum des Grundstücks auf einen Dritten über, gilt §§ 578, 566 BGB entsprechend. Der Dritte ist über diese Erklärung in Kenntnis zu setzen.

Diese Erklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden. Die Stadtwerke Norderstedt sind nach Wirksamwerden der Kündigung dieser Erklärung berechtigt aber nicht verpflichtet, die von ihnen angebrachten Vorrichtungen für Netze mit sehr hoher Kapazität auf eigene Kosten wieder zu beseitigen, soweit dies dem Eigentümer zumutbar ist oder dem nicht schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.

Eigentümerdaten
Informationen zur Anschlussadresse
Gebäudetyp
Angaben zum Einfamilienhaus
Angaben zum Mehrfamilienhaus
Angaben zum Gewerbeobjekt
Gebäudezustand
Lageplan

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