Kabel-TV für SAGA-Mieterinnen und Mieter

Die TV-Grundversorgung endet am 30.06.2024

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Liebe Mieterinnen und Mieter der SAGA,

die wilhelm.tel GmbH versorgt zurzeit Ihre Wohnung mit einem Kabel-TV-Signal. Die Entgelte dafür wurden bisher über die Nebenkosten abgerechnet. Inzwischen gab es eine Gesetzesänderung: die Position für das Kabel-TV in Ihren Nebenkosten entfällt und die Entgelte für das Kabel-TV-Signal dürfen nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden. Demzufolge wurde der Kabel-TV-Gesamtversorgungsvertrag für Ihr Wohnhaus gegenüber wilhelm.tel zum 30.06.2024 aufgekündigt. Das bedeutet: ab dem 01.07.2024 können alle Bewohnerinnen und Bewohner ihren TV-Anbieter selbst wählen.

Dear SAGA tenants,

wilhelm.tel GmbH currently supplies your home with a cable TV signal. The fees for this were previously charged via the ancillary costs for your apartment. There has now been a change in the law: the item for cable TV in your service charges no longer applies, and the charges for the cable TV signal may no longer be allocated via the service charge bill. As a result, the holistic cable TV connection contract for your home with wilhelm.tel will be terminated as of 30.06.2024. This means: from 01.07.2024 all residents will be able to choose their own TV provider.

Sevgili SAGA kiracıları,

wilhelm.tel GmbH şu anda evinize bir kablo TV sinyali sağlamaktadır. Buna ilişkin ücretler daha önce yan masraflar üzerinden tahsil ediliyordu. Artık yasada bir değişiklik oldu: hizmet ücretlerinizdeki kablo TV kalemi artık geçerli değil ve kablo TV sinyali için ücretler artık hizmet ücreti faturası aracılığıyla tahsis edilemez. Sonuç olarak, 30 Haziran 2024  tarihinde wilhelm.tel ile konut binanızın genel kablolu TV tedarik sözleşmesi feshedildi. Bu şu anlama geliyor: 1 Temmuz 2024'ten itibaren tüm sakinler kendi TV sağlayıcısını seçebilecek.

Уважаемые жильцы SAGA!

В настоящее время компания wilhelm.tel GmbH предоставляет вам сигнал кабельного телевидения. Ранее плата за кабельное телевидение взималась в рамках коммунальных услуг. В законодательстве произошли изменения: пункт «кабельное телевидение» в ваших расходах на коммунальные услуги больше не применяется, и плата за кабельное телевидение больше не может быть включена в счет за коммунальные услуги. В результате коллективный договор на предоставление кабельного телевидения для вашего дома с компанией wilhelm.tel будет расторгнут с 30.06.2024. Это означает: с 01.07.2024 все жители смогут самостоятельно выбирать поставщика телевидения.

Droga użytkowniczko, drogi użytkowniku SAGA,

wilhelm.tel GmbH obecnie dostarcza do Twojego domu sygnał telewizji kablowej. Opłaty z tego tytułu były wcześniej naliczane w ramach kosztów dodatkowych. Obecnie nastąpiła zmiana w prawie: pozycja dotycząca telewizji kablowej w opłatach za usługi nie ma już zastosowania, a opłaty za sygnał telewizji kablowej nie mogą być już przydzielane za pośrednictwem rachunku za usługi. W związku z tym umowa o świadczenie usług telewizji kablowej dla domu użytkownika z wilhelm.tel zostanie rozwiązana w dniu 30.06.2024. Oznacza to: od 01.07.2024 wszyscy mieszkańcy będą mogli wybrać własnego dostawcę telewizji.

zur TV-Einzelversorgung

Häufig gestellte Fragen

  • Was ist das Nebenkostenprivileg?

    Hausverwaltungen konnten bisher Gemeinschaftsverträge (Sammelinkasso) mit Kabel-TV-Anbietern im Auftrag ihrer Mieter:innen abschließen. Durch das Nebenkostenprivileg war es möglich, diese Kosten in der Nebenkostenabrechnung in Rechnung zu stellen und an die Mieter:innen weiterzugeben.

    Die Abrechnung erfolgte dabei nicht basierend auf der tatsächlichen Nutzung, sondern für die grundsätzliche Bereitstellung des Dienstes. Mit anderen Worten: Vermieter:innen konnten ihren Mieter:innen dank des Nebenkostenprivilegs die Kosten für das Kabel-TV Signal berechnen, selbst wenn diese den Dienst nicht nutzten.

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  • Warum fällt das Nebenkostenprivileg weg?

    In den 1980er Jahren, als in Deutschland das Kabelfernsehen eingeführt wurde, stellte dies die einzige Alternative zum herkömmlichen Antennenempfang dar. Die damalige Bundesregierung führte das Nebenkostenprivileg ein, um die Verbreitung des Kabelfernsehens finanziell zu fördern. Das Hauptziel war es, Kabelfernsehen durch das Nebenkostenprivileg möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen.

    Mit der Zeit entwickelten sich andere Empfangswege. Der Gesetzgeber erkannte, dass diese Art der Abrechnung nicht mehr zeitgemäß ist und strich daher die Umlage der Kabelfernseh-Nebenkosten im Rahmen einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2021.

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  • Was ändert sich ab 2024?

    Das Nebenkostenprivileg endet endgültig Ende Juni 2024, bis zu diesem Zeitpunkt besteht eine Übergangsfrist. Diese Frist ermöglicht es Vermieter:innen, bestehende Gemeinschaftsverträge zu kündigen und ihre Mieter:innen rechtzeitig über die bevorstehenden Änderungen in Kenntnis zu setzen. Ab 01.07.2024 steht Ihnen kein Kabel-TV Signal mehr zur Verfügung, sofern Sie keinen Vertrag mit einem TV-Anbieter abschließen.

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  • Wie kann ich meinen TV-Kabelanschluss weiter nutzen?

    Eine TV-Versorgung über den vorhandenen TV-Kabelanschluss ist in der Regel nur über wilhelm.tel möglich, andere Anbieter müssen einen anderen Versorgungsweg (z.B. Internet-TV) wählen.

    317 Personen fanden diese Informationen hilfreich

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  • Muss ich tätig werden?

    Wenn Sie die Kosten für den TV-Kabelanschluss bislang über die Mietnebenkosten beglichen haben, sind Sie von dieser Änderung betroffen.

    Wenn Sie zur Miete wohnen und die Kosten für den TV-Empfang via Kabel bisher Teil Ihrer Nebenkostenabrechnung waren, sind Sie von der neuen Regelung betroffen. Auch als Mitglied einer Wohneigentümergemeinschaft könnten Sie gegebenenfalls aktiv werden müssen.

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  • Was muss ich tun?

    Um sicherzustellen, dass Sie ab Juli 2024 weiterhin in den Genuss des Kabel-TV Signals kommen, schließen Sie einen Vertrag mit einem Kabel-TV Anbieter ab.

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  • Was passiert, wenn ich keinen Vertrag abschließe?

    Sollten Sie keinen Vertrag für unser TV Basispaket abschließen, endet die Kabel-TV-Versorgung nach dem 30.06.2024.

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  • Ich habe das HaiD-Paket bzw. PayTV-Pakete bei wilhelm.tel gebucht. Was muss ich beachten?

    Voraussetzung zur Nutzung des HaiD-Pakets bzw. der wilhelm.tel PayTV-Pakete ist die Buchung des wilhelm.tel TV Basispakets.

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  • Kann ich den lokalen TV-Sender noa4 weiter empfangen?

    Der Lokalsender noa4 wird nur von wilhelm.tel ausgestrahlt. Um diesen weiterhin empfangen zu können, müssen Sie das wilhelm.tel TV Basispaket buchen.

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  • Kann ich Sky weiterhin nutzen?

    Ja, wenn Sie das wilhelm.tel TV Basispaket buchen, ändert sich für Sie nichts.
    Anderenfalls wenden Sie sich bitte direkt an Sky.

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