Fragen

  • Was ist das Nebenkostenprivileg?

    Hausverwaltungen konnten bisher Gemeinschaftsverträge (Sammelinkasso) mit Kabel-TV-Anbietern im Auftrag ihrer Mieter:innen abschließen. Durch das Nebenkostenprivileg war es möglich, diese Kosten in der Nebenkostenabrechnung in Rechnung zu stellen und an die Mieter:innen weiterzugeben.

    Die Abrechnung erfolgte dabei nicht basierend auf der tatsächlichen Nutzung, sondern für die grundsätzliche Bereitstellung des Dienstes. Mit anderen Worten: Vermieter:innen konnten ihren Mieter:innen dank des Nebenkostenprivilegs die Kosten für das Kabel-TV Signal berechnen, selbst wenn diese den Dienst nicht nutzten.

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  • Warum fällt das Nebenkostenprivileg weg?

    In den 1980er Jahren, als in Deutschland das Kabelfernsehen eingeführt wurde, stellte dies die einzige Alternative zum herkömmlichen Antennenempfang dar. Die damalige Bundesregierung führte das Nebenkostenprivileg ein, um die Verbreitung des Kabelfernsehens finanziell zu fördern. Das Hauptziel war es, Kabelfernsehen durch das Nebenkostenprivileg möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen.

    Mit der Zeit entwickelten sich andere Empfangswege. Der Gesetzgeber erkannte, dass diese Art der Abrechnung nicht mehr zeitgemäß ist und strich daher die Umlage der Kabelfernseh-Nebenkosten im Rahmen einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2021.

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  • Was ändert sich ab 2024?

    Das Nebenkostenprivileg endet endgültig Ende Juni 2024, bis zu diesem Zeitpunkt besteht eine Übergangsfrist. Diese Frist ermöglicht es Vermieter:innen, bestehende Gemeinschaftsverträge zu kündigen und ihre Mieter:innen rechtzeitig über die bevorstehenden Änderungen in Kenntnis zu setzen. Ab 01.07.2024 steht Ihnen kein Kabel-TV Signal mehr zur Verfügung, sofern Sie keinen Vertrag mit einem TV-Anbieter abschließen.

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  • Wie kann ich meinen TV-Kabelanschluss weiter nutzen?

    Eine TV-Versorgung über den vorhandenen TV-Kabelanschluss ist in der Regel nur über wilhelm.tel möglich, andere Anbieter müssen einen anderen Versorgungsweg (z.B. Internet-TV) wählen.

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  • Welche Vorteile habe ich, wenn ich das TV Basispaket bei wilhelm.tel abschließe?

    Sie benötigen keine neuen Geräte, keine Zusatzdienste und keinen Sendersuchlauf – alles bleibt wie gehabt, die “Umstellung“ erfolgt unterbrechungsfrei.

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  • Wie schließe ich das TV Basispaket ab?

    Für den Vertragsabschluss gibt es vier Möglichkeiten:

    - Klicken Sie beim TV Basispaket auf "Bestellen".

    - Telefonisch über unsere kostenfreie Hotline 0800 4324324 (nur für wilhelm.tel-Bestandskunden mit Kundennummer)

    - Schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Kundennummer an tv@wilhelm-tel.de (nur für wilhelm.tel-Bestandskunden mit Kundennummer)

    - Wünschen Sie ein Auftragsformular per Post? Rufen Sie uns auf unserer kostenfreien Hotline 0800 432 432 4 an oder schreiben Sie uns. Gerne auch per E-Mail an tv@wilhelm-tel.de.

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  • Was passiert, wenn ich keinen Vertrag abschließe?

    Sollten Sie keinen Vertrag für unser TV Basispaket abschließen, endet die Kabel-TV-Versorgung nach dem 30.06.2024.

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  • Welche Sender empfange ich bei wilhelm.tel?

    Die vollständige Senderübersicht können Sie unserer Digitalen Senderliste entnehmen.

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    62 Personen fanden diese Informationen hilfreich

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  • Kann ich den lokalen TV-Sender noa4 weiter empfangen?

    Der Lokalsender noa4 wird nur von wilhelm.tel ausgestrahlt. Um diesen weiterhin empfangen zu können, müssen Sie das wilhelm.tel TV Basispaket buchen.

    246 Personen fanden diese Informationen hilfreich

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  • Ich habe das HaiD-Paket bzw. PayTV-Pakete bei wilhelm.tel gebucht. Was muss ich beachten?

    Voraussetzung zur Nutzung des HaiD-Pakets bzw. der wilhelm.tel PayTV-Pakete ist die Buchung des wilhelm.tel TV Basispakets.

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  • Welche Zusatzprodukte gibt es zum TV Basispaket?

    Alle Infos zu unseren TV-Zusatzprodukten finden Sie hier:

    HaiD-Paket

    PayTV-Pakete

    193 Personen fanden diese Informationen hilfreich

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  • Kann ich Sky weiterhin nutzen?

    Ja, wenn Sie das wilhelm.tel TV Basispaket buchen, ändert sich für Sie nichts.
    Anderenfalls wenden Sie sich bitte direkt an Sky.

    400 Personen fanden diese Informationen hilfreich

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