Wichtige Informationen zur TKG-Novelle für Vermieter

Wir begleiten Sie bei der Umstellung!

TV-Nebenkostenumlage entfällt

Seit dem 1. Dezember 2021 gilt: Die Novelle des Telekommunikationsgesetztes (TKG) untersagt, künftig eine Kabel-TV-Grundversorgung als Sammelinkasso über die Betriebskosten abzurechnen. Der Grund: spätestens ab dem 1. Juli 2024 sollen jede Mieterin und jeder Mieter den TV-Anbieter selbst wählen können.

Aus für den Sammelinkassovertrag

Seit vielen Jahren versorgen wir von wilhelm.tel große Teile Norddeutschlands mit Kabel-TV und sichern die günstige TV-Grundversorgung über einen Sammelinkassovertrag ab: Sie als unsere Partnerinnen und Partner erhalten bislang eine TV-Sammelrechnung für alle angeschlossenen Wohneinheiten, die Sie über die Mietnebenkostenabrechnung anteilig weitergeben. Nach einer Übergangsfrist, spätestens ab dem 30.06.2024, entfällt diese Option.

Das Rechtliche in Kürze

Mit der Novelle des TKG endet das sogenannte Nebenkostenprivileg (§ 556, BGB: §2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV)), also die pauschale Umlagefähigkeit des Kabelanschlusses in der Betriebskostenabrechnung. Ab dem 01.07.2024 können Mieterinnen und Mieter ihren TV-Anbieter frei wählen und die Abrechnung ihres TV-Nutzungsvertrages erfolgt direkt mit uns als Anbieter.

Was gilt bei Neuverträgen?

Für Wohneinheiten und Objekte, die wir neu versorgen, greift die Änderung sofort,  sodass die TV-Kosten nicht mehr über die Betriebskosten abgerechnet werden können.

Was gilt für Ihren Bestandsvertrag?

Es gibt eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2024. Bis dahin können bestehende Verträge weitergeführt werden. Das bedeutet auch, dass Mieter bis dahin aus Bestandsschutzgründen kein Sonderkündigungsrecht für die Teilnahme am Sammelinkasso für Kabel-TV haben (§ 71 Abs. 2 Satz 3 TKG).

Was Sie jetzt tun müssen

Als Vermieter sollten Sie die Übergangsfrist nutzen und die Umstellung gut vorbereiten. Wir begleiten Sie mit Rat und Tat während der Umstellungsphase und übernehmen Ihre administrativen Aufwände. Nehmen Sie am besten noch heute Kontakt mit unserem Team der Wohnungswirtschaft auf, damit wir gemeinsam eine neue maßgeschneiderte Lösung für Sie und Ihre Wohneinheiten finden.

Welche Chancen bieten sich?

Im Rahmen der Gesetzesnovelle will die Bundesregierung den flächendeckenden Ausbau von Highspeed-Glasfasernetzen vorantreiben, insbesondere den Ausbau bis in die Wohnung. Wenn Sie Ihre Immobilie jetzt mit unserer zukunftssicheren Glasfaserverkabelung modernisieren, können Sie diese Kosten für fünf bis maximal neun Jahre als „Glasfaserbereitstellungsentgelt“ über die Betriebskosten umlegen. Nehmen Sie am besten noch heute Kontakt mit unserem Team der Wohnungswirtschaft auf, wir beraten Sie gerne.